Extensive Dachbegrünung

Die Stadt fördert die Realisierung von extensiven Dachbegrünungen im privaten und gewerblichen Bereich, sofern es sich nicht um baurechtlich zu erfüllende Auflagen handelt. Förderfähig sind die Mehrkosten zu einem konventionellen Dachaufbau. Gefördert werden gegen Rechnungsvorlage die Anschaffungskosten für Substrat und Pflanzen (anrechenbare Kosten). Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, höchstens jedoch 2.500 EUR. Bei Geschosswohnungsbauten (ab 4 Wohneinheiten) kann der Maximalbetrag auf 4.500 EUR angehoben werden. Lohnkosten (bei Ausführung durch Fachfirma) sowie Eigenleistungen sind nicht zuwendungsfähig. 

Pro Grundstück bzw. Gebäudeeinheit wird eine einmalige Zuwendung gewährt. Eine optionale Errichtung von solarenergetischen Anlagen (Photovoltaik und Solarthermie zusätzlich zu extensiver Dachbegrünung ist nicht förderschädlich. Die Kosten für solarenergetische Anlagen sind kein Teil der Förderung.

Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail
an  gesendet werden.

Der Verfahrensablauf für die Förderung von extensiver Dachbegrünung läuft wie folgt ab:

1.    Antragsstellung:
Die unterschriebenen Anträge können schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an 
 gesendet werden.

Das Antragsformular finden Sie hier:

2.    Antragsprüfung:
Prüfung des Antrags durch die Verwaltung. 

3.    Bewilligung (Zuwendungsbescheid):
Nach Prüfung des Antrages ergeht ein Zuwendungsbescheid, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag vollständig ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nicht.

4.    Verwendungsnachweis:
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme gegen Vorlage des Verwendungsnachweises bzw. der rechnungsbegründenden Unterlagen.
Der unterschriebene Verwendungsnachweis kann schriftlich an die Stadtverwaltung Wörth oder per E-Mail an die oben genannten Adressen gesendet werden.
Den Verwendungsnachweis finden Sie hier: 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ann-Kathrin Busath, Telefon 07271-131-610, 
E-Mail , Artur Henigin, Telefon 07271-131-611, E-Mail: 
oder Achim Heck, Telefon 07271-131-614, E-Mail:  . 

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