Ausschuss für Kultur, Soziales, Sport und Vereinswesen
Am Dienstag, dem 20.10.2026, findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Soziales, Sport und Vereinswesen statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Gründung
eines Zweckverbandes "Musikschule Bienwald"
2 Festlegung
des Kulturprogramms 2027/2028
3 Festlegung
städtischer Brauchtumsveranstaltung
4 Wirtschaftsplan
für das Jugendzentrum Wörth und den Jugendtreff Maximiliansau, Büchel-berg und
Schaidt für das Jahr 2026
5 Anfragen
und Mitteilungen
In Vertretung
Tim Walter
Beigeordneter
Schulträgerausschuss
Am Dienstag, 20. Oktober 2026, findet um 17.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein eine öffentliche Sitzung des Schulträgerausschusses statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Antrag auf
Erhöhung des Zuschusses an den Förderverein der Tullaschule Maximiliansau für die
Schülerbetreuung in der Mensa
2 Antrag auf
Erhöhung der Schulsozialarbeitsstunden an der Grundschule Dorschberg
3 Schulsozialarbeit
an städtischen Grundschulen
4 Planung
der Schulbudgets für den Doppelhaushalt 2027/2028
5 Anfragen
und Mitteilungen
5.1 Schülerzahlen
im Schuljahr 2026/2027
5.2 Einschulungsstatistik
bis 2032/2033
5.3 Schulische
Fördermaßnahmen an den Grundschulen im Stadtgebiet 2026/2027
5.4 Einführung
von Frischküchen in den Grundschulen Dammschule und Tullaschule
5.5 Sachstand
der Modernisierung Grundschule Dorschberg Wörth a. Rh.
In Vertretung
Peter Pfaff
Erster Beigeordneter
Ortsbeirat Schaidt
Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Bürgerhauses Schaidt, Hauptstraße 121, 76744 Wörth am Rhein eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Schaidt statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Beratung
der Investitionstätigkeit 2027/2028
2 Anfragen
und Mitteilungen
3 Gemeinsamer
Antrag aller Fraktionen; Änderungsantrag Abriss Gebäude Hauptstraße 89
4 Fragen von
Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
5 Vermietung
und Verpachtung
6 Anfragen
und Mitteilungen
Öffentlicher Teil
7 Bekanntgabe
der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Hartmut Kechler
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Wörth
Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Mozartstraße 2, 76744 Wörth am Rhein eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Wörth statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
1 Mitteilungen
aus dem Bereich der Verwaltung
2 Bebauungsplan
„Dorschberg-Holder VI - 2. Änderung“ im Ortsbezirk Wörth am Rhein
a)
Anerkennung des Vorentwurfs
b)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, frühzeitige Anhörung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie Abstimmung
mit den Nachbargemeinden
3 Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes „Änderungsplans V zum Bebauungsplan Niederwiesen Teil A und des Ände rungsplans II zum
Bebauungsplan Niederwiesen Teil B“
im Ortsbezirk Wörth
4 Ausbau der
Altrheinstraße sowie des Kreuzungsbereiches Forlacher Straße / Daimlerstraße im Ortsbezirk Wörth
5 Anschaffung
von Fahrradanlehnbügeln für die Ottstraße im Ortsbezirk Wörth
6 Verwendung
von Haushaltsmitteln des Ortsbeirates
7 Anfragen
8 Anfragen
von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung
Nichtöffentlicher Teil
9 Vermietung
und Verpachtung
10 Anfragen
und Mitteilungen
Öffentlicher Teil
11 Bekanntgabe
der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Helmut Wesper
Ortsvorsteher
So funktioniert die Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, sich in den Sitzungen des Stadtrats und der Ortsbeiräte Gehör zu verschaffen. Sie findet regelmäßig am Ende der öffentlichen Stadtrats- und Ortsbeiratssitzungen statt.
Um eine Frage zu stellen oder Anregungen einzubringen, soll diese drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich beim Bürgermeister oder den Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorstehern eingereicht werden – per E-Mail oder Post. Die Fragen sollten sich auf Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung beziehen, da nur diese in der Fragestunde behandelt werden können. Pro Person sind jeweils eine Hauptfrage sowie eine Zusatzfrage möglich.
Damit die Fragestunde für alle fair und zielgerichtet bleibt, sollte jede Frage inklusive Begründung nicht länger als drei Minuten dauern. Zudem dient die Fragestunde der Information und nicht der Diskussion oder Entscheidungsfindung. Persönliche Angriffe oder unsachliche Beiträge sind selbstverständlich nicht zulässig.
Während der Einwohnerfragestunde wird die Frage vom Bürgermeister, in den Ortsbeiräten durch die Ortsvorsteher, beantwortet. Falls eine sofortige Antwort nicht möglich ist, erfolgt diese in der nächsten Fragestunde oder als schriftliche Rückmeldung, sofern der Fragesteller zustimmt.
Die genauen Termine der Stadtratssitzungen und der Einwohnerfragestunden sind hier oder im Amtsblatt einsehbar.